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   OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94   

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https://dejure.org/1994,7077
OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94 (https://dejure.org/1994,7077)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.05.1994 - 8 U 658/94 (https://dejure.org/1994,7077)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 8 U 658/94 (https://dejure.org/1994,7077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf das Schadensereignis i.R.d. Beurteilung einer Ersatzpflicht einer Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren; Qualifikation des ersten fehlerhaften Verhaltens des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BHB A II Nr. 1
    Begriff des Versicherungsfalls bei Berufspflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1462
  • BB 1994, 2378
  • BauR 1995, 137
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell

    Darauf, ob für den Verstoß im Sinne der Berufshaftpflichtbedingungen für Architekten stets das erste fehlerhafte Handeln maßgeblich ist oder hier von einem Unterlassen bei der Planung auszugehen und deshalb entscheidend ist, wann der Schaden insgesamt hätte durch Handeln spätestens vermieden werden können (OLG Nürnberg VersR 1994, 1462; OLG Hamm VersR 2001, 633), kommt es im vorliegenden Falle nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 17.06.2014 - 12 U 36/14

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Geltendmachung von

    Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 26. Mai 1994 (VersR 1994, 1462) stützt das Beklagtenvorbringen schon deshalb nicht, weil sie eine mit anderen Bedingungen abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs betraf.
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Für die Gewährung des Versicherungsschutzes kommt es demnach nicht auf das eingetretene Schadensereignis (d.h. konkrete bauliche Mängel und daraus resultierende Folgen) an, sondern auf den Zeitpunkt der fehlerhaften Planung bzw. Bauüberwachung des Architekten - sog. Kausalereignistheorie (vgl. Senatsurteil vom 26.05.1994 - 8 U 658/94, VersR 1994, 1462; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 391, 392).
  • OLG Hamm, 03.05.2000 - 20 U 206/99

    Begriff des Versicherungsfalls

    Dabei wird unter dem maßgeblichen Verstoß schon das erste fehlerhafte Verhalten des Architekten verstanden, das in unmittelbarer Kausalkette den Schaden herbeigeführt hat (OLG Nürnberg VersR 1994, 1462; Prölss/Martin/Voit, VVG, 26. Aufl., Arch.-Haftpfl.
  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99

    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

    Gleiches gilt für die Architektenhaftpflichtversicherung (vgl. Späte, a.a.O., Rz. 31; OLGNürnberg, VersR 94, 1462).
  • OLG Köln, 09.01.2002 - 11 U 223/98

    Architektenvertrag: Planung eines Schallschutzes

    Nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des Landgerichts, dass der planende Architekt dafür verantwortlich ist, dass das Bauwerk die an den Schallschutz zu stellenden Anforderungen erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1991, 752 ff.; BauR 1993, 622 f.; OLGR 1994, 267 f. = BauR 1995, 137).
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